[ Auszug: Ist einer von mehreren Erben selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er
nach der Teilung die Befriedigung eines anderen Pflichtteilsberechtigten
soweit verweig ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]